Garantiedauer
– 10 Jahre Garantie auf Implantate (wird nur auf das Implantat gewährt)
– 5 Jahre auf Kronen
– 5 Jahre auf Brücken
– 11 Jahre auf Non Prep Veneers
– 3 Jahre auf Zahnplombe
– 1-3 Jahre für Teilprothesen
– 1-3 Jahr für Totalprothesen
Wie können wir derart umfangreiche Garantien gewähren?
Unsere Qualitätsstandards sind so hoch, dass unser Risiko minimal ist. Wir haben nur sehr wenige Garantiefälle
Unsere Zahnärzte und Doktoren sind Spezialisten
Unsere Zahnärzte und Chirurgen haben viele Jahre Berufserfahrung
Unsere Ärzte stehen unter keinem Leistungsdruck
Unsere Ärzte arbeiten in einer einzigartigen und komfortablen Umgebung
Unsere Laborarbeit ist unvergleichbar
Die Garantie wird eingeschränkt oder erlischt
Wenn die Mundhygiene vernachlässigt wird.
Wenn den Anweisungen des Zahnarztes nicht Folge geleistet wird (z.B. ein Gebiss nicht während dem Schlaf tragen).
Wenn entfernbare Restaurationen wie Zahn-Teilersatz nicht richtig gepflegt und aufbewahrt wird.
Wenn der Patient nicht mindestens einmal im Jahr einen Zahnarzt zur Routineuntersuchung aufsucht.
Wenn sich Zahnfleisch oder Knochengewebe auf natürliche Art und Weise verringern.
Bei versehentlicher und vorsätzlicher Beschädigung, z.B. durch fallen lassen eines Gebisses.
Wenn der Patient in kurzer Zeit sehr viel Körpergewicht verliert oder gewinnt.
Wenn allgemeine Krankheiten auftreten, die einen negativen Effekt auf den zahnmedizinischen Zustand des Patienten haben.
Beim Ausbruch schwerer Krankheiten oder Therapien (z.B. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Röntgenstrahlen oder Chemotherapie).
Im Fall einer versehentlichen Beschädigung.
Nicht inbegriffen bei der Garantie
Flug und Hotel